Grundsätze & Leitbilder -
wofür Küchler steht

Soziale Umgangsformen / Chancengleichheit / gegenseitiger Respekt
Von allen Mitarbeitern wird erwartet, dass sie in ihrem Arbeitsumfeld die Würde, die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen respektieren. [...] Alle Mitarbeiter von Küchler verpflichten sich, alle potenziellen und bestehenden Mitarbeiter fair und gleich zu behandeln und ebenso bei der Fort- und Weiterbildung die Grundsätze der Gleichberechtigung anzuwenden. [...] Zur Unternehmenspolitik von Küchler gehört es, zu gewährleisten, dass das Verhalten der Mitarbeiter frei von Diskriminierung gegen andere auf Grund von Geschlecht, Rassenzugehörigkeit, Alter, Herkunft, Religion, Behinderung, sexueller Orientierung, Zivilstand oder sonstiger relevanter Merkmale. Diese Grundsätze gelten für sämtliche Aspekte des Anstellungsverhältnisses wie Einstellung, Arbeitszuteilung, Beförderung, Vergütung, Arbeitsdisziplin und Kündigung. [...] Wer davon ausgeht, Mitarbeiter seien diskriminiert oder belästigt worden, sollte dieses Fehlverhalten seinem/r Vorgesetzten melden.
 
Gesetzestreues Verhalten
Jeder Mitarbeiter hat die gesetzlichen Vorschriften zu beachten, die für seine Tätigkeit von Bedeutung sind. Dies gilt für jede Rechtsordnung, in deren Rahmen er tätig wird. [...] Küchler wird alles Notwendige veranlassen, um die Mitarbeiter dabei zu unterstützen und geeignete Schulungen und / oder Informationen zur Verfügung stellen.
 
Vorteilsgewährung / Vergabe von Geschenken / Bestechung
Im Umgang mit Geschäftspartnern und Wettbewerbern sowie staatlichen Stellen dürfen Mitarbeiter Zuwendungen nur dann annehmen oder gewähren, wenn bereits der bloße Eindruck einer beabsichtigten oder tatsächlichen Beeinflussung von Entscheidungsprozessen ausgeschlossen ist. [...] In Zweifelsfällen hat der Mitarbeiter die Annahme oder Gewährung einer Zuwendung vorab mit dem Vorgesetzten abzustimmen. Das Fordern von Zuwendungen ist in jedem Falle unzulässig. [...] Auch wenn Geschenke aus den aufrichtigsten Beweggründen einer persönlichen oder beruflichen Freundschaft ausgetauscht werden, können sie missverstanden werden und zu einer unzulässigen Beeinflussung führen. [...] Wir tolerieren weder Bestechung noch irgendeine andere Form von korruptem Geschäftsverhalten. Wer für Küchler handelt, darf weder Einzelpersonen noch Unternehmen unlautere Vorteile anbieten oder gewähren, weder direkt noch indirekt, um Geschäftsabschlüsse zu tätigen. [...]
 
Im Rahmen unserer FAIM-Zertifizierung haben wir uns innerhalb unseres weltweiten Spediteursverbandes auch schriftlich dazu verpflichtet, das Vorgenannte einzuhalten: FIDI ABC-Charter
 
Interessenkonflikte / Anti-Kartell-Richtlinien
Küchler legt Wert darauf, dass die Mitarbeiter bei ihrer dienstlichen Tätigkeit nicht in Interessen- oder Loyalitätenkonflikte geraten. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, einen möglichen Konflikt zwischen dienstlichen und privaten Interessen unverzüglich seinem Vorgesetzten mitzuteilen.[...] Niemand sollte sich in Situationen begeben, in denen seine persönlichen oder familiären Interessen mit den Interessen von Küchler in Konflikt geraten können. [...] Bei geschlossenen Ausschreibungen oder öffentlichen Objektumzügen ist es untersagt, direkt oder indirekt, formal oder informal, mit einem Mitbewerber in Kontakt zu treten, um die Absicht einer Absprache resp. eine geheime Kartelleinigung zu treffen. [...] Die gesamte interne als auch externe Kommunikation zu einem Ausschreibungswettbewerb ist inhaltlich so zu formulieren, dass für Außenstehende (dritte Parteien als auch Behörden) keine Kartellbildung daraus fehlinterpretiert werden könnte.
 
Im Rahmen unserer FAIM-Zertifizierung haben wir uns innerhalb unseres weltweiten Spediteursverbandes auch schriftlich dazu verpflichtet, das Vorgenannte einzuhalten: FIDI ATC-Charter
 
Datenschutz / Vertraulichkeit / Umgang mit Informationen
Vertrauliche Geschäftsinformationen oder Betriebsgeheimnisse (z. B. Finanzdaten, Geschäftsstrategien, Kundendaten) dürfen gegenüber Unbefugten weder während noch nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses preisgegeben werden. [...] Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und insbesondere aktiv dazu beizutragen, dass personenbezogene Daten zuverlässig gegen unberechtigte Zugriffe gesichert werden. In Zweifelsfällen und bei Verstößen sind die jeweils zuständigen Vorgesetzten anzusprechen. Die Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit bei allen internen vertraulichen Angelegenheiten von Küchler sowie auch bei allen vertraulichen Informationen über Kunden / Geschäftspartner verpflichtet. Personenbezogene Daten dürfen nur erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, soweit dies nach dem Bundesdatenschutzgesetz, sonstigen gesetzlichen Bestimmungen und den dazu bestehenden Betriebsvereinbarungen zulässig ist.
 
Umwelt, Sicherheit und Gesundheit
Der Schutz von Mensch und Umwelt hat bei Küchler Priorität. Jeder Mitarbeiter ist für den Schutz von Mensch und Umwelt in seinem Arbeitsumfeld mitverantwortlich. Alle Gesetze, Vorschriften und Richtlinien zum Umweltschutz und zur Arbeitssicherheit sind einzuhalten. Jeder Vorgesetzte hat seine Mitarbeiter insoweit zu unterweisen, zu unterstützen und zu beaufsichtigen.[...] Wir unternehmen alle zumutbaren und umsetzbaren Schritte, um eine sichere, gesunde und saubere Arbeitsumgebung zu gewährleisten. Küchler-Mitarbeiter sind aufgefordert, Bereiche ausfindig zu machen, in denen Verbesserungen möglich sind und sich kontinuierlich für eine bessere Arbeitsumgebung einzusetzen.